1. Geltung und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Filmklang Vision GmbH.
Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, ausser sie wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
2. Angebot und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Änderungen in Umfang, Inhalt und Preis sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung möglich.
Leistungsumfang, Zeitrahmen und Kosten werden im Projektvertrag oder Angebot geregelt.
Die im Angebot angegebene Anzahl Korrekturrunden gilt pro Video. Falls nichts angegeben ist, sind keine Korrekturrunden eingeplant.
Weitere Anpassungen werden mit CHF 135.–/h verrechnet.
Reisekosten werden im Angebot ausgewiesen. Zusätzliche Wege oder neue Drehorte werden mit CHF 1.–/km separat verrechnet.
Externe Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind – wie z. B. Kosten für Sprecher:innen, Drehorte, Schauspieler:innen, Verpflegung, speziell lizenzierte Musik, externes Mietmaterial, Fahrzeuge etc. – werden separat verrechnet und voränging.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF).
Bei Projekten über CHF 5'000 wird wie folgt abgerechnet: 33 % bei Auftragserteilung, 33 % nach Abschluss der Dreharbeiten, 33 % bei Projektabschluss.
Bei Projekten unter CHF 5'000 ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig.
4. Leistungen und Mitwirkungspflichten
Filmklang Vision GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen.
Du verpflichtest Dich, alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
5. Abnahme und Mängelrüge
Die Abnahme erfolgt mit Deiner schriftlichen Bestätigung oder spätestens 14 Tage nach Lieferung.
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei uns eingehen.
6. Speicherung und Archivierung
Filmklang Vision GmbH ist nicht verpflichtet, Projektdateien langfristig zu speichern.
Nach Projektabschluss werden alle Daten spätestens nach 90 Tagen gelöscht – ausser es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
Falls eine Datensicherung im Angebot inkludiert ist, gilt die dort definierte Aufbewahrungsfrist.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Rechte an erstellten Inhalten verbleiben bei Filmklang Vision GmbH, ausser es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
Du erhältst ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Projekt vereinbarten Kanäle und Zwecke.
8. Datenschutz und Einwilligungen
Du bist verantwortlich, dass alle abgebildeten oder genannten Personen ihre Einwilligung gemäss revDSG erteilt haben – ausser die Verantwortung wurde schriftlich an uns übergeben und von uns bestätigt.
Filmklang Vision GmbH übernimmt keine Haftung für fehlende oder unzureichende Einwilligungen.
9. Vertragsstrafe
Bei unautorisierter Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung von Inhalten wird eine Vertragsstrafe von CHF 5’000 fällig.
Konzepte, die durch Filmklang Vision GmbH in Vorleistung erstellt wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – ausser dies wurde schriftlich vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Steinach (SG), Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Letzte Aktualisierung: April 2025